
Richtlinien über freiwillige Leistungen der VERSATIO gemeinnützigen GmbH
Geltungsbereich:
Diese Richtlinie gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Unternehmens.
Nicht unter den Geltungsbereich fallen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- deren Arbeitsverhältnis durch eine nicht vom Arbeitgeber schuldhaft verursachte Kündigung des
- Arbeitnehmers endet (mit Zugang der Kündigungserklärung),
- deren Arbeitsverhältnis durch eine verhaltensbedingte ordentliche oder außerordentliche
- Kündigung der VERSATIO gemeinnützige GmbH endet (mit Zugang der Kündigungserklärung),
- ohne Unterbrechung noch nicht länger als 6 Monate besteht,
- in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis nach § 8 Abs. 1 SGB IV stehen,
- in einem Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnis stehen bzw. im Rahmen eines Dualen Studiums beschäftigt sind.
1.1 Übernahme der Kosten für Impfungen (Grundimmunisierung) gegen z.B. Hepatitis A oder B.
Erstattung der reinen Impfkosten auf Grundlage der Rechnungsstellung des Impfarztes gegenüber der VERSATIO gemeinnützigen GmbH. Auf der Rechnung müssen der Name der geimpften Person, des Arztes, das Impfdatum sowie die Zulassungsnummer des Impfstoffes ersichtlich sein. Die Übernahme der Impfkosten kann nur erfolgen, wenn im Vorfeld ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung durch die Geschäftsführung vorgelegt wurde.
Die Kostenübernahme ist nur für Personen vorgesehen, welche unmittelbar im Bereich der stationären Jugendhilfe (pädagogische Fachkraft) arbeiten und bereits mindestens 12 Monate ohne Unterbrechung im o.g. Bereich tätig sind.
Die Kosten für Auffrischungsimpfungen werden nicht erstattet.
1.2 Bezuschussung gesundheitsfördernder Maßnahmen bei Teilnahme an zugelassenen/zertifizierten Gesundheitskursen von Krankenkassen bis zu 40,00 Euro monatlich.
Die Übernahme der Kosten kann nur erfolgen, wenn im Vorfeld ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung durch die Geschäftsführung vorgelegt wurde.
Mitgliedschaften in Vereinen, Fitnessclubs, etc. sind nicht bezuschussungsfähig.
1.3 Kostenübernahme für die aktive Teilnahme an bewegungsfördernden Veranstaltungen, welche durch die VERSATIO gemeinnützige GmbH organisiert werden (Bowling, Radtour, Wandertag, etc.) oder als deren Vertreter die betreffende Person (z.B. Citylauf, Unternehmenslauf, etc.) startet.
1.4 Durch die VERSATIO gemeinnützige GmbH erfolgt eine regelmäßige Bereitstellung von Getränken und Obst am Arbeitsplatz.






