VERSATIO gemeinnützige GmbH Gotha - Unsere Vorteile, Benefits für unsere Mitarbeiter, zusätzliche freiwillige Leistungen

Richtlinien über freiwillige Leistungen der
VERSATIO gemeinnützigen GmbH

Geltungsbereich:

Diese Richtlinie gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der VERSATIO gemeinnützige GmbH.

Nicht unter den Geltungsbereich fallen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • deren Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung noch nicht länger als 6 Monate besteht,
  • deren Arbeitsverhältnis für einen gewissen Zeitraum befristet ist und
  • in einem Praktikumsverhältnis stehen.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis nach § 8 Abs. 1 SGB IV sowie für Ausbildungsverhältnisse im Rahmen eines Dualen Studiums gelten ausschließlich die Regelungen unter 4.3 VERSATIO - Guthabenkarte, 5. Zuwendung bei individuellen Anlässen, 7.4 Anlassbezogener Sonderurlaub, 8. Sonstiges und 9. Hinweise und Schlussbestimmungen. Vom Geltungsbereich der übrigen Regelungen sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis nach § 8 Abs. 1 SGB IV und die Ausbildungsverhältnisse im Rahmen eines Dualen Studiums nicht erfasst.

1.1 Übernahme der Kosten für Impfungen (Grundimmunisierung) gegen z.B. Hepatitis A oder B.

Erstattung der reinen Impfkosten auf Grundlage der Rechnungsstellung des Impfarztes gegenüber der VERSATIO gemeinnützigen GmbH. Auf der Rechnung müssen der Name der geimpften Person, des Arztes, das Impfdatum sowie die Zulassungsnummer des Impfstoffes ersichtlich sein. Die Übernahme der Impfkosten kann nur erfolgen, wenn im Vorfeld ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung durch die Geschäftsführung vorgelegt wurde.

Die Kostenübernahme ist nur für Personen vorgesehen, welche unmittelbar im Bereich der stationären Jugendhilfe (pädagogische Fachkraft/anerkannte FK gem. § 23 ThürKJHAG) arbeiten und bereits mindestens 12 Monate ohne Unterbrechung im o.g. Bereich tätig sind.

Die Kosten für Auffrischungsimpfungen werden nicht erstattet.

1.2 Bezuschussung gesundheitsfördernder Maßnahmen bei Teilnahme an zugelassenen/zertifizierten Gesundheitskursen von Krankenkassen bis zu 40,00 Euro monatlich. Die Übernahme der Kosten kann nur erfolgen, wenn im Vorfeld ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung durch die Geschäftsführung vorgelegt wurde.

Mitgliedschaften in Vereinen, Fitnessclubs, etc. sind nicht bezuschussungsfähig.

1.3 Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung für die aktive Teilnahme an bewegungsfördernden Veranstaltungen, welche durch die VERSATIO gemeinnützige GmbH organisiert werden (Bowling, Radtour, Wandertag, etc.) oder als deren Vertreter die betreffende Person (z.B. Citylauf, Unternehmenslauf, etc.) startet.

1.4 Durch die VERSATIO gemeinnützige GmbH erfolgt eine regelmäßige Bereitstellung von Getränken und Obst am Arbeitsplatz.

Gotha, den 02.12.2025
______________
M. Horn

Geschäftsführender Gesellschafter

VERSATIO gemeinnützige GmbH Gotha - Gesundheitsvorsorge freiwillige Leistungen für unsere Mitarbeiter
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